Werkstipendien 2024

Allgemeine Informationen

Die Landis & Gyr Stiftung vergibt Werkstipendien für Schweizer Kunst- und Kulturschaffende in den folgenden Bereichen:

  • Literatur
  • Komposition
  • Tanz
  • Theater
  • Visuelle Künste

Die Werkstipendien richten sich ausschliesslich an Einzelpersonen und feste Künstlerduos mit herausragendem Leistungsausweis, die ein bestimmtes Vorhaben in Arbeit oder in Aussicht haben, welches Arbeitsaufenthalte an frei wählbaren Orten vorsieht. Die mit einem Werkstipendium ausgezeichneten Künstler:innen sind frei in der örtlichen und zeitlichen Ausgestaltung ihres Vorhabens.

Wer kann sich bewerben
Die jährliche Ausschreibung richtet sich an Schweizer Kunst- und Kulturschaffende oder an solche anderer Nationalitäten, welche bei der Bewerbungseingabe offiziell in der Schweiz Wohnsitz haben. Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine herausragende Leistung in einem der ausgeschriebenen Bereiche. Die Werkstipendien sind nicht für am Anfang ihrer Karriere stehende Kunstschaffende gedacht. Es besteht keine Altersgrenze. 

Ein bereits einmal erhaltenes Landis & Gyr Stipendium (Atelier-, Reise- und Werkstipendien) muss mindestens drei Jahre zurückliegen. Es gilt das Datum des Schlussberichts. Drei Mal abgelehnte Bewerber:innen können sich nach einer Frist von drei Jahren erneut bewerben. Es gilt das Datum des letzten Eingabetermins.

Jede Bewerbung muss Folgendes enthalten:

  • Motivationsschreiben/Begründung der Bewerbung
  • Dokumentation/Portfolio des künstlerischen Werdegangs und Tätigkeiten inkl. Lebenslauf (bitte listen Sie hier ebenfalls alle bisher erhaltenen Stipendien und Auszeichnungen oder frühere Residenzen auf. Allfällige Links sind als Hyperlinks im Dokument anzugeben.)
  • Vorhaben/Beschrieb der geplanten Tätigkeit während des Förderjahres


Beurteilt wird

  • Künstlerische Professionalität: Künstlerischer Leistungsausweis und Entwicklungspotential
  • Dringlichkeit und Motivation: die geplante künstlerische Tätigkeit im Jahr 2023 sowie der Mehrwert des Werkstipendiums für die künstlerische Weiterentwicklung

Was bietet die Landis & Gyr Stiftung
Die Stiftung vergibt zehn Werkstipendien à CHF 30'000. 

Die Landis & Gyr Stiftung nimmt ihre Verantwortung für die soziale Absicherung von Kulturschaffenden ernst. Ab der Ausschreibung 2023 werden für Werkstipendien ab CHF 10’000 verbindliche Vorsorgebeiträge abgezogen. Weitere Informationen

Ansprechperson

Stephanie Heller, stephanie.heller@lg-stiftung.ch, 041 725 23 50 (Montag, Dienstag und Donnerstag)

Das Bewerbungsfenster für die Werkstipendien 2024 öffnet am 1. Dezember 2023.
Bewerbungsfrist: Mittwoch, 31. Januar 2024. 

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