Reisestipendien Balkan/Türkei 2025
Allgemeine Informationen
Im Unterschied zu den fest verorteten Atelierstipendien im Ausland steht bei den Reisestipendien nicht primär die individuelle Förderung von ausgewiesenen Einzelpersonen, sondern eine projektorientierte Auseinandersetzung mit einem gesellschaftlich relevanten Thema im Fokus.
Was und wie wird gefördert
Ziel ist der kulturelle Austausch mit der Region Balkan/Türkei, um das gegenseitige Verständnis und Interesse zu fördern. Der Vermittlung der Projektresultate in der Schweiz wird besonders viel Gewicht beigemessen. Der zeitliche und örtliche Ablauf ist frei gestaltbar, wobei es begrüsst wird, wenn zusätzlich zur Reisetätigkeit auch ein Teil der Recherche vor Ort erfolgt. Vorgesehen ist die Ausrichtung von mehreren Stipendien pro Jahr, welche sich je über einen Zeitraum von ca. sechs Monaten (allenfalls verteilt über ein ganzes Jahr) erstrecken. Die Stiftung übernimmt die Projekt-, Reise- und Lebenshaltungskosten. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt projektbegleitend in Tranchen nach Erhalt von Zwischenberichten.
Die Landis & Gyr Stiftung nimmt ihre Verantwortung für die soziale Absicherung von Kulturschaffenden ernst. Ab der Ausschreibung 2024/2025 werden für Atelier-, Reise- und Werkstipendien ab CHF 10’000 verbindliche Vorsorgebeiträge abgezogen. Weitere Informationen
Wer kann sich bewerben
Die jährliche Ausschreibung richtet sich an Schweizer Kulturschaffende oder an solche anderer Nationalitäten, welche bei der Bewerbungseingabe offiziell in der Schweiz Wohnsitz haben. Die Bewerber:innen müssen über einen professionellen Leistungsausweis im künstlerischen, wissenschaftlichen, journalistischen oder soziokulturellen Bereich verfügen und ein überzeugendes Projekt mit besonderem Bezug zu diesem Raum einerseits und mit gesellschaftlicher Relevanz für die Schweiz andererseits vorweisen können. Die Reisestipendien sind nicht für am Anfang ihrer Karriere stehende Kulturschaffende oder Studierende gedacht. Es besteht keine Altersgrenze.
Ein bereits einmal erhaltenes Landis & Gyr Stipendium (Atelier-, Reise- und Werkstipendien) muss mindestens drei Jahre zurückliegen. Es gilt das Datum des Schlussberichts. Drei Mal abgelehnte Bewerber:innen können sich nach einer Frist von drei Jahren erneut bewerben. Es gilt das Datum des letzten Eingabetermins.
Jede Bewerbung muss Folgendes enthalten:
- Motivationsschreiben/Begründung der Bewerbung
- Dokumentation/Portfolio des künstlerischen Werdegangs und Tätigkeiten inkl. Lebenslauf (bitte listen Sie hier ebenfalls alle bisher erhaltenen Stipendien und Auszeichnungen oder frühere Residenzen auf. Allfällige Links sind als Hyperlinks im Dokument anzugeben.)
- Projektidee/Beschrieb der geplanten Tätigkeit inkl. Vermittlungskonzept und Budget
Bedingungen
Dem Aspekt der Vermittlung in der Schweiz kommt zentrale Bedeutung zu: Die Bewerbungsunterlagen sind mit einem Vermittlungskonzept einzureichen, möglichst in Anbindung an offizielle Veranstalter und Institutionen in der Schweiz.
Beurteilt wird
- Künstlerische Professionalität: Künstlerischer Leistungsausweis und Entwicklungspotential
- Dringlichkeit und Motivation: der persönliche und künstlerische Bezug zum Gebiet Balkan/Türkei sowie der Mehrwert des Reisestipendiums für die künstlerische Weiterentwicklung
- Organisatorische Sorgfalt und Qualität des Projekts
- Ausstrahlung: Vermittlungspotenzial und Zugänglichkeit des Projekts; erwartete Resonanz
Ansprechperson
Anna Wälli, Verantwortliche Förderung | Atelierprogramm Ostmittel- und Südosteuropa, 041 725 23 58
anna.waelli@lg-stiftung.ch (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag)
ES REGNET in TIRANA.
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