Massnahmen der Landis & Gyr Stiftung im Zusammenhang mit Covid 19
Der Stiftungsrat hat folgende Beschlüsse gefasst:
Betreffend Gesuchswesen (Kulturförderung):
- Bereits zugesprochene Beiträge werden zu gegebener Zeit ausbezahlt resp. bereits ausbezahlte Beiträge müssen nicht zurückerstattet werden, wenn schriftlich bestätigt werden kann, dass trotz Nichtdurchführung der Projekte finanzielle Aufwendungen entstanden sind und die erhaltenen Beiträge zur Deckung der entstandenen Kosten (bspw. Löhne, Gagen, Mieten) verwendet werden. Voraussetzung ist eine entsprechende schriftliche Bestätigung.
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Falls die Absicht besteht, die Projekte bzw. Veranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen und zusätzliche Kosten entstehen, sind wir bereit, allfällige Gesuche erneut zu prüfen.
Ausschreibung von Recherche- und Produktionsbeiträgen
Weil Aufführen bis auf weiteres nur in sehr eingeschränktem Mass oder gar nicht möglich ist, werden im ersten Halbjahr 2021 gezielt Recherche und zeitgenössische Produktion unterstützt. Kulturschaffenden verschiedener Sparten im Bereich Performing Arts soll ermöglicht werden, Neues zu konzipieren, zu recherchieren und zu produzieren.
Ausschreibung von zusätzlichen Werkstipendien
Angesichts der Coronakrise hat die Stiftung das Budget für Werkstipendien im Jahr 2021 erneut, wie bereits im Jahr 2020, verdoppelt.